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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Darlehen als verdeckte Gewinnausschüttung

Ein nicht ausreichend besichertes Darlehen an einen Gesellschafter kann als verdeckte Gewinnausschüttung gewertet werden.

Es ist gängige Praxis, dass Gesellschafter und Gesellschafter-Geschäftsführer sich auch außerhalb von Gehaltsansprüchen und Gewinnausschüttungen Geld von ihrer GmbH auszahlen lassen. Diese Auszahlung wird üblicherweise über ein Verrechnungskonto als Darlehen an den Gesellschafter verbucht. Bisher wurde in solchen Fällen eine verdeckte Gewinnausschüttung nur in Höhe einer fehlenden Verzinsung angenommen.

Das Finanzgericht Köln hat jetzt in einem Fall aber die gesamte Darlehenssumme als verdeckte Gewinnausschüttung gewertet. Nach Meinung der Richter kann ein Darlehenscharakter nur dann angenommen werden, wenn der Gesellschafter von Anfang an bestrebt und in der Lage ist, das erhaltene Darlehen auf absehbare Zeit wieder zurückzuzahlen. Falls eine solche Absicht nicht erkennbar ist oder der Gesellschafter aufgrund seiner finanziellen Verhältnisse zu einer Rückzahlung nicht in der Lage ist, darf die Finanzverwaltung von einer verdeckten Gewinnausschüttung ausgehen - vorausgesetzt, für das Darlehen wurden außerdem keine Sicherheiten gestellt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt wurde. Trotzdem sollten Sie sich darauf einstellen, dass der Betriebsprüfer zukünftig verstärkt nach der Besicherung von Darlehen an die Gesellschafter fragen und sich nicht mehr nur mit der Verzinsung des Darlehens beschäftigen wird.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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