Jetzt Mandant werden!

Aktuelles

Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

Nachrichten Steuern - DATEV

Your Subtitle Goes Here
3
 

Nachrichten Recht - DATEV

Your Subtitle Goes Here
3
 

Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Ausländischer Wohnsitz eines Schulkinds

Der ausländische Wohnsitz eines Schulkinds führt dazu, dass der Anspruch auf Kindergeld verloren geht.

Schicken Sie ihr Kind zum Schulbesuch ins Ausland, verliert das Kind grundsätzlich seinen Wohnsitz im Inland. Daran ändert sich auch nichts, wenn das Kind sich besuchsweise in der Wohnung der Eltern aufhält oder nach Erreichen des Schulabschlusses seine Rückkehr nach Deutschland geplant ist. Als Folge des fehlenden Wohnsitzes im Inland geht auch der Anspruch auf Kindergeld verloren. Erhalten bleibt allerdings der Kinderfreibetrag.

Anders sieht es mit dem Wohnsitz beim Auslandsstudium Ihres Kindes aus. Auch bei einem langjährigen Auslandsaufenthalt kann ein Inlandswohnsitz des Kindes gegeben sein. Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Kind sich fünf Monate im Jahr im Inland in der Wohnung der Eltern aufhält. Zudem muss Ihr Kind die elterliche Wohnung zum zwischenzeitlichen Wohnen in ausbildungsfreien Zeiten nutzen.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!