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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Fehlende Überschusserzielungsabsicht

Die Wohnungsvermietung unter Marktmiete kann ein Indiz für fehlende Überschusserzielungsabsicht sein.

Vermieten Sie eine Wohnung zu einem Preis, der deutlich unter der üblichen Marktmiete liegt, kann dies ein Indiz für das Fehlen der Überschusserzielungsabsicht sein, womit das Finanzamt den Verlustabzug aus der Vermietung verweigern wird. Zu diesem Indiz müssen allerdings noch andere Umstände hinzukommen, um die Überschusserzielungsabsicht konkret verneinen zu können. Diese Umstände müssen die gesamte Situation als ungewöhnlich kennzeichnen.

Beispiel: Sie vermieten eine Wohnung an Ihr Kind. Die Miete liegt erheblich unter der Marktmiete. Sie haben zudem die Nebenkostenregelung getroffen, dass die Nebenkosten zwischen Ihnen und Ihrem Mieter einvernehmlich ohne konkrete Aufteilung abgerechnet werden. Eine Regelung über Reinigungs- und Gartenarbeiten wurde überhaupt nicht getroffen.

Ein wie im Beispiel beschriebener Mietvertrag hält dem Fremdvergleich nicht statt. Hier würden die Gesamtumstände für die Verneinung der Überschusserzielungsabsicht sprechen, da ein krasses Missverhältnis zwischen den Kosten der Anschaffung bzw. Herstellung der Wohnung und der vereinbarten Miete besteht.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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