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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Anzeigepflicht für Auslandsbeteiligungen

Kaum bekannt ist, dass für Auslandsbeteiligungen eine Meldepflicht beim Finanzamt besteht.

Es ist weithin unbekannt, dass Auslandsbeteiligungen den Finanzämtern zu melden sind. Die Informationszentrale Ausland des Bundesamts für Finanzen verfolgt regelmäßig die Veröffentlichungen aus den Handelsregistern im Ausland. Auf Anfrage werden den Betriebsprüfern zum Teil sehr detaillierte Auskünfte gegeben, z.B. ob es sich um eine wirtschaftlich aktive Gesellschaft handelt.

Kommt bei diesen Recherchen heraus, dass Bundesbürger an einer ausländischen Gesellschaft beteiligt sind und dass Meldepflichten verletzt worden sind, geht die Finanzverwaltung von einer Steuergefährdung aus und setzt ein Bußgeld gegen den Betreffenden fest. Um das zu vermeiden, müssen Sie Ihrem Finanzamt mitteilen:

  1. die Gründung und den Erwerb von Betrieben und Betriebsstätten im Ausland;

  2. die Beteiligung an ausländischen Personengesellschaften oder deren Aufgabe oder Änderung;

  3. den Erwerb von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, wenn Sie damit unmittelbar mindestens zu 10 v.H. oder mittelbar mindestens zu 25 v.H. am Kapital oder Vermögen der Gesellschaft beteiligt sind oder die Summe der Anschaffungskosten aller Ihrer Beteiligungen mehr als 150.000 Euro beträgt.

Für die Mitteilung müssen Sie ein Formular der Finanzverwaltung benutzen. Ein Bußgeld bis zu 5.000 Euro kann gegen diejenigen verhängt werden, die ihre Anzeigepflicht verletzen. Die Meldungen werden ebenfalls bei der Informationszentrale Ausland des Bundesamts für Finanzen zentral erfasst.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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