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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Vorsteuerabzug für gemischt genutzte Gebäude

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs ermöglicht es, auch den privat genutzten Teil eines Gebäudes dem Unternehmensvermögen zuzuordnen.

Der Europäische Gerichtshof hat jetzt entschieden, dass ein Unternehmer einen privat genutzten Gebäudeteil seinem Unternehmen zuordnen kann - mit der Folge, dass der Vorsteuerabzug für das gesamte Gebäude möglich ist. Grundsätzlich kommt dies auch bei einem häuslichen Arbeitszimmer in Betracht, wenn die berufliche Nutzung mehr als 10 % beträgt.

Bisher war der Vorsteuerabzug nur für den beruflich genutzten Gebäudeteil möglich. Dafür wird die private Verwendung des Gebäudeteils besteuert. Allerdings ist die Bemessungsgrundlage für die zu entrichtende Umsatzsteuer nur die jährliche AfA. Der ursprüngliche Vorsteuerabzug wird somit über einen Zeitraum von 50 Jahren rückgängig gemacht.

Die Zugehörigkeit eines Gebäudes zum Unternehmens- oder Betriebsvermögen kann aber auch steuerlich nachteilig sein, da beispielsweise später die Besteuerung eines Entnahmegewinns in Frage kommt. Sie sollten deswegen eine solche Entscheidung nicht ohne Rücksprache mit Ihrem Steuerberater treffen.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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