Jetzt Mandant werden!

Aktuelles

Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

Nachrichten Steuern - DATEV

Your Subtitle Goes Here
3
 

Nachrichten Recht - DATEV

Your Subtitle Goes Here
3
 

Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Neue Meldepflicht beim Arbeitsamt

Ab dem 1. Juli 2003 müssen Arbeitnehmer sich unverzüglich beim Arbeitsamt melden, nachdem sie ihre Kündigung erhalten haben - ein Umstand, auf den der Arbeitgeber hinweisen muss.

In der Hoffnung, den Vermittlungsprozess für Arbeitssuchende zu beschleunigen, hat die Bundesregierung eine erweiterte Meldepflicht für Arbeitnehmer in die Hartz-Gesetze aufgenommen. Diese sieht vor, dass sich ein Arbeitnehmer unverzüglich und persönlich beim Arbeitsamt melden muss, wenn er vom Ende seines Beschäftigungsverhältnisses erfährt. Dies kann eine Kündigung sein oder bei befristeten Arbeitsverhältnissen das planmäßige Ende des Arbeitsvertrages, wobei für befristete Arbeitsverhältnisse die Meldung spätestens drei Monate vor Ende der Tätigkeit zu erfolgen hat.

Eine unverzügliche Meldung bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Arbeitnehmer sich spätestens innerhalb einer Woche, nachdem er von der Kündigung oder einem anderweitigen Ende des Arbeitsverhältnisses erfahren hat, beim Arbeitsamt melden muss. Unterbleibt diese Meldung, kann das Arbeitslosengeld drastisch gekürzt werden. Die Kürzung erfolg für jeden Tag, den die Meldung zu spät erfolgt ist und beträgt je nach Bemessungsentgelt bis zu 50 Euro pro Tag der verspäteten Meldung. Die Kürzung ist allerdings auf maximal 30 Verspätungstage beschränkt, und bis der Kürzungsbetrag aufgebraucht ist, wird das Arbeitslosengeld nur in halber Höhe gezahlt.

Auch den Arbeitgebern wurden in diesem Zusammenhang neue Pflichten auferlegt, und zwar muss er die "Arbeitnehmer vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses frühzeitig über die Notwendigkeit eigener Aktivitäten bei der Suche nach einer anderen Beschäftigung sowie über die Verpflichtung unverzüglicher Meldung beim Arbeitsamt informieren, sie hierzu freistellen und die Teilnahme an erforderlichen Qualifizierungsmaßnahmen ermöglichen." Derzeit ist umstritten, ob der Arbeitnehmer aus einem unterbliebenen Hinweis Schadensersatzansprüche ableiten kann. Sie sollten also darauf achten, in einer Kündigung auch auf die Meldepflicht und die Möglichkeit einer Kürzung des Arbeitslosengelds hinzuweisen.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!