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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2025

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 9. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Kosten für ein Lohn- oder Gehaltskonto

Die Kosten für die Führung eines Lohn- bzw. Gehaltskontos können als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Kontoführungsgebühren sind als Werbungskosten anzuerkennen, wenn sie auf Gutschriften von Einnahmen aus dem Dienstverhältnis und auf beruflich veranlassten Überweisungen beruhen. Da oft schwer nachweisbar ist, ob für eine Überweisung ein beruflicher Anlass vorliegt, können die Kontoführungsgebühren als Werbungskosten pauschal in einer Höhe von 16,00 Euro pro Jahr angesetzt werden. Werden Kosten mit einem höheren Betrag geltend gemacht, ist ein Einzelnachweise erforderlich. Diese Option könnte dennoch interessant sein, da in letzter Zeit viele Banken ihre Kontoführungsgebühren merklich erhöht haben.

Beruflich veranlasste Kontoführungsgebühren dürfen jedoch nicht mehr von Arbeitgeber steuerfrei ersetzt werden. Denn das würde den Ersatz von Werbungskosten bedeuten - und ein solcher ist nicht steuerfrei.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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