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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Abbau von Steuervergünstigungen

Viele der vom Bundesfinanzminister geplanten Steuererhöhungen im so genannten Steuervergünstigungsabbaugesetz sind bei dem Kompromiss, der mit dem Bundesrat erzielt wurde, auf der Strecke geblieben. Der Rest betrifft vor allem Unternehmen.

Der Bundesfinanzminister ist mit seinen geplanten Steuererhöhungen weitgehend gescheitert. Der im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat erzielte Kompromiss zum Steuervergünstigungsabbaugesetz sieht im Wesentlichen Änderungen im Unternehmenssteuerrecht vor. Auf der Strecke geblieben sind die vom Bundestag beschlossenen Maßnahmen zur Eigenheimzulage und zur Dienstwagenbesteuerung. Hier ist alles beim Alten geblieben. Dies gilt auch für die geplanten Änderungen beim Verlustabzug durch die Einführung einer Mindeststeuer und für die Veränderungen bei den privaten Veräußerungsgeschäften durch eine Pauschalbesteuerung von 15 %.

Beschlossen wurde ein Moratorium und eine zeitliche Streckung der Körperschaftsteuerguthaben. Für Gewinnausschüttungen, die nach dem 11. April 2003 und vor dem 1. Januar 2006 erfolgen, findet keine Körperschaftsteuererstattung statt. Nach dem Ende des Moratoriums werden die Guthabenerstattungen zusätzlich dadurch begrenzt, dass jährlich nur der Bruchteil des Gesamtguthabens ausgezahlt werden kann, der bei einer fiktiven, linearen Verteilung des Guthabens auf die Restlaufzeit bis 2019 entfiele. Wegen des Moratoriums ist die Verfallfrist für die Körperschaftsteuerminderung von 2016 um 3 Jahre bis 2019 verlängert worden.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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