Jetzt Mandant werden!

Aktuelles

Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

Nachrichten Steuern - DATEV

Your Subtitle Goes Here
3
 

Nachrichten Recht - DATEV

Your Subtitle Goes Here
3
 

Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden

Die Finanzverwaltung hält daran fest, dass bei der Errichtung von gemischt genutzten Gebäuden die Aufteilung der Vorsteuer nach dem Verhältnis der Nutzflächen zu erfolgen hat.

Die Finanzverwaltung hält an ihrer Auffassung fest, dass bei gemischt genutzten Gebäuden die Aufteilung der Vorsteuer nach dem Verhältnis der Nutzuflächen zu erfolgen hat. Diese Methode stellt nach Meinung der Finanzverwaltung eine sachgerechte Schätzung dar, da sie mehrheitlich zu einem sachgerechten Ergebnis führt und somit als grundsätzlicher Aufteilungsmaßstab gelten kann.

Der Bundesfinanzhof verfolgt bezüglich dieser Frage eine andere Linie. Er hält bei einem Gebäude mit Wohn- und Gewerbeflächen die Aufteilung der Vorsteuerbeträge nach dem Verhältnis der Ausgangsumsätze (Umsatzschlüssel) für die sachgerechtere Methode. Die Finanzverwaltung kritisiert jedoch, dass dies dann nicht praktikabel ist, wenn über den Vorsteuerabzug dem Grunde und der Höhe nach bereits im Zeitpunkt des Leistungsbezugs zu entscheiden ist.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!