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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Vermögen von behinderten Kindern

Das Vermögen eines behinderten Kindes darf bei der Beurteilung, ob das Kind sich selbst unterhalten kann, keine Rolle spielen.

Ein Kind wird über das 18. Lebensjahr hinaus - und zwar unbegrenzt - bei der Einkommensbesteuerung der Eltern berücksichtigt, wenn es "wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten" und die Behinderung vor Vollendung des 27. Lebensjahres eingetreten ist. Die Finanzverwaltung hatte bisher bei der Prüfung der Frage, ob das Kind sich selbst unterhalten kann, eigenes Vermögen des behinderten Kindes mit einbezogen. Jetzt hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass dies nicht zulässig ist. Nur die Erträge des Vermögens, nicht aber das Vermögen selbst dürfen herangezogen werden.

Da der Bundesfinanzminister diese Entscheidung im Bundessteuerblatt veröffentlicht hat, ist davon auszugehen, dass die Finanzverwaltung dieses Urteil trotz entgegen lautender Stimmen im Schrifttum anwenden wird. Dies ist auch gerechtfertigt, da durch einen Verbrauch des Kindesvermögens dessen Hilflosigkeit noch erhöht wird. Durch die elterliche Unterstützung soll dieses Ergebnis vermieden werden, dies ist auch steuerlich zu respektieren.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!