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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2025

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 9. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Unterhalt an die dauernd getrennt lebende Ehefrau im Trennungsjahr

Sofern die Eheleute die Einzelveranlagung wählen, ist auch im Trennungsjahr ein Sonderausgabenabzug für Unterhaltszahlungen an den künftigen Ex-Partner möglich.

Unterhaltszahlungen an die dauernd getrennt lebende Ehefrau sind bereits im Trennungsjahr als Sonderausgaben abziehbar, wenn die Ehegatten die Möglichkeit der Einzelveranlagung wählen. Das Finanzgericht Düsseldorf gab damit einem Steuerzahler recht, der den Unterhalt im Wege des Realsplittings als Sonderausgaben geltend machen wollte. Das Finanzamt verweigerte dies mit dem Argument, dass die Ehegatten im Jahr der Trennung noch die Zusammenveranlagung wählen könnten. Die steuerliche Behandlung der Ehegatten erfolge in diesem Jahr noch als Erwerbs- und Verbrauchsgemeinschaft. Das Realsplitting werde daher durch die Vorschriften über die Ehegattenbesteuerung verdrängt.

Dem hat das Finanzgericht klar widersprochen. Die Voraussetzungen für das Realsplitting waren hier unstreitig erfüllt. Nach Auffassung des Senats ständen die Vorschriften zur Ehegattenbesteuerung der Anwendung des Sonderausgabenabzugs für Unterhaltszahlungen nicht entgegen, sofern die Ehegatten tatsächlich die Einzelveranlagung wählen. Die bloße Wahlmöglichkeit zum Ehegattensplitting sei nicht ausreichend, um die steuerliche Begünstigung zu versagen.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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