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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2025

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 9. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Rentenleistungen waren 2025 zu 72 % steuerpflichtig

Immer mehr Rentner beziehen steuerpflichtige Rentenleistungen und müssen eine Steuererklärung abgeben.

Im Jahr 2025 haben in Deutschland 22,5 Millionen Personen Leistungen in Höhe von rund 423 Milliarden Euro aus gesetzlicher, privater oder betrieblicher Rente erhalten. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, stieg die Zahl der Rentenempfängerinnen und -empfänger im Vergleich zum Vorjahr um 0,8 % oder 168 000 Personen. Die Höhe der Rentenleistungen nahm im selben Zeitraum um 5,1 % oder 20,7 Milliarden Euro zu. 72 % dieser Leistungen zählten im Jahr 2025 zu den steuerpflichtigen Einkünften (304 Milliarden Euro). Seit 2015 stieg der durchschnittliche Besteuerungsanteil damit um 16,4 Prozentpunkte.

Die Ursache für den jährlichen Anstieg des Besteuerungsanteils ist die Neuregelung der Besteuerung von Alterseinkünften im Alterseinkünftegesetz von 2005. Kernelement der Neuregelung ist der Übergang von einer vorgelagerten zu einer nachgelagerten Besteuerung der Leistungen aus der gesetzlichen Basisversorgung. In der Übergangsphase wurden die Rentenbeiträge in der Ansparphase schrittweise steuerfrei gestellt und erst die Leistungen in der Auszahlungsphase steuerlich belastet.

Welcher Anteil der Renteneinkünfte steuerpflichtig ist, richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns: Je später der Rentenbeginn, desto höher ist der besteuerte Anteil der Renteneinkünfte. Außerdem steigt der Besteuerungsanteil durch allgemeine Rentenerhöhungen, da diese komplett steuerpflichtig sind. Mit Inkrafttreten des Wachstumschancengesetzes vom 27. März 2024 wurde die zunächst bis 2040 vorgesehene Übergangsphase bis zum Jahr 2058 verlängert. Erst ab diesem Zeitpunkt sind neue gesetzliche Renten voll einkommensteuerpflichtig.

Bei vielen Rentnern liegt der steuerpflichtige Teil ihrer Renten nach relevanten Abzügen unterhalb des jährlichen Grundfreibetrags. Daher bleiben viele Rentenzahlungen steuerfrei, wenn keine weiteren Einkünfte vorliegen. Wie viele Rentner für das Jahr 2025 Einkommensteuer zahlen, ist aufgrund der Fristen zur Steuerveranlagung noch nicht bekannt. Aktuellste Informationen zur Rentenbesteuerung liegen für das Jahr 2022 vor. Demnach mussten rund 42 % oder 9,34 Millionen der insgesamt 22,03 Millionen Rentenbeziehenden Einkommensteuer zahlen. Im Vergleich zu 2021 stieg der Anteil um 1,8 Prozentpunkte beziehungsweise 442 000 Personen.

Bei 80 % der im Jahr 2022 steuerbelasteten Rentenempfänger - dazu zählen auch hinterbliebene Eheleute und Kinder - lagen neben Renten noch andere Einkünfte wie Versorgungsbezüge, Arbeitseinkommen oder Mieteinnahmen vor. Bei zusammenveranlagten Ehepaaren können das auch Einkünfte der Partnerin oder des Partners sein, die für die Besteuerung zusammengerechnet werden.

Außerdem teilt das Statistische Bundesamt mit, dass immer mehr Menschen in Deutschland arbeiten, obwohl sie bereits eine Altersrente beziehen. Im Jahr 2025 waren 14 % der Rentner im Alter von 65 bis 74 Jahren hierzulande erwerbstätig. Ein Jahr zuvor hatte ihr Anteil noch bei 13 % gelegen. Durch die Einführung der Aktivrente dürfte dieser Anteil 2026 noch einmal deutlich steigen. Der Anteil der erwerbstätigen Rentner nimmt allerdings mit zunehmendem Alter kontinuierlich ab. So arbeitete von den 65- und 66-jährigen knapp ein Fünftel (19 %), von den 73- und 74-jährigen gingen noch 8 % einer Arbeit nach.


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