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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2025

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 9. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Erweiterte Kürzung entfällt bei Grundstücksverkauf vor Liquidation

Auch wenn die letzte Immobilie einer Vermögensverwaltungsgesellschaft erst unmittelbar vor der Liquidation verkauft wurde, entfällt der Anspruch auf die erweiterte Kürzung bei der Gewerbesteuer.

Reine Vermögens- und Immobilienverwaltungsgesellschaften können bei der Gewerbesteuer die erweiterte Kürzung in Anspruch nehmen. Allerdings werden die Voraussetzungen dafür sowohl von der Finanzverwaltung als auch von den Finanzgerichten sehr strikt ausgelegt. So hat das Finanzgericht München jüngst entschieden, dass die erweiterte Kürzung nicht gewährt werden kann, wenn das letzte Grundstück vor Ablauf des Veranlagungsjahres verkauft wird und daher nicht mehr ausschließlich eigener Grundbesitz verwaltet wird. Das gilt gemäß dem Urteil auch dann, wenn sich unmittelbar an den Verkauf des Grundstücks die Liquidation der Kapitalgesellschaft anschließt, denn die Liquidation ist nicht lediglich eine unbeachtliche Nebentätigkeit zur vorangegangenen Grundstücksverwaltung. Auch endet die Steuerpflicht einer Kapitalgesellschaft nicht mit dem Auflösungsbeschluss, sondern erst wenn die Kapitalgesellschaft jegliche Tätigkeit einstellt. Das ist erst der Fall, wenn auch die Verwertungstätigkeit im Rahmen der Abwicklung, die ihrerseits mit der letzten Abwicklungshandlung endet - regelmäßig ist das die Verteilung des Vermögens an die Gesellschafter.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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