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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2025

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 9. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Antragslose Kindergeldzahlung kommt 2027

Ab 2027 soll das Kindergeld ab dem zweiten Kind antragslos ausgezahlt werden, in einer späteren Stufe dann auch für Erstgeborene.

Der Bundestag hat dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines "Gesetzes zur Einführung eines antragslosen Kindergeldes" zugestimmt und damit die antragslose Zahlung von Kindergeld durch die Kindergeldstellen auf den Weg gebracht. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass das Kindergeld in einer ersten Stufe ab 2027 antragslos ab dem zweiten Kind gezahlt werden soll, da die Familienkasse bekannte Daten aus der Kindergeldfestsetzung für erstgeborene Kinder weiterverwenden könne.

In einer zweiten Ausbaustufe soll das Verfahren auf erstgeborene Kinder ausgeweitet werden. Die antragslose Festsetzung und Auszahlung des Kindergeldes soll unmittelbar nach Vergabe der steuerlichen Identifikationsnummer für das Kind erfolgen. Für die automatische Auszahlung genügt künftig das Vorliegen einer IBAN. Wenn die Kontoverbindung bekannt ist, kann die Auszahlung starten. Bürger können dazu dem Bundeszentralamt für Steuern schon heute ihre IBAN mitteilen - entweder über das ELSTER-Portal oder über die App IBAN+.

Die Neuregelung greift allerdings nur dann, wenn das Kind einen inländischen Wohnsitz hat und mindestens ein Elternteil einer inländischen Erwerbstätigkeit nachgehe. Damit sollten ungerechtfertigte Auszahlungen verhindert werden. Entgegen der Empfehlung einiger Sachverständiger wurde die Bevorzugung der Mutter als Empfängerin des Kindergeldes nicht in das Gesetz aufgenommen. Zwar sind sich die Koalitionsfraktionen einig, dass die Mutter als Empfängerin der Zahlung zu bevorzugen sei. Man habe sich aber gegen eine gesetzliche Regelung entschieden, um Verzögerungen bei der Einführung des antragslosen Kindergeldes zu verhindern. Von der Kindergeldkasse werde erwartet, dass die Rechte der Mütter beim Kindergeld besonders berücksichtigt würden.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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