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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2025

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 9. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Wahlrecht auf Sonderausgabenabzug von Altersvorsorgebeiträgen

Für bereits bestandskräftige Bescheide ist eine nachträgliche Ausübung des Wahlrechts auf Sonderausgabenabzug von Beiträgen zur Riester-Rente nicht möglich.

Die Beiträge zu einer Riester-Rente können als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Das setzt jedoch einen Antrag durch den jeweiligen Steuerzahler voraus, der üblicherweise durch Abgabe der Anlage AV zur Einkommensteuererklärung erfolgt. Wie der Bundesfinanzhof nun entschieden hat, wird das Wahlrecht jedenfalls für Zeiträume bis zum 30. Juni 2020 weder durch die Datenübermittlung vom Anbieter der Riester-Rente an die Finanzverwaltung noch durch die - nur bis 2018 erforderliche - Einwilligung des Steuerzahlers zu dieser Datenübermittlung ausgeübt. Dazu ist eine ausdrückliche Erklärung des Steuerzahlers vor Eintritt der Bestandskraft des jeweiligen Steuerbescheides erforderlich. Für bereits bestandskräftige Bescheide ist keine Korrekturmöglichkeit durch nachträgliche Ausübung des Wahlrechts auf Sonderausgabenabzug von Altersvorsorgebeiträgen vorgesehen.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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