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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2025

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 9. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Zinssatzregelung im Bewertungsrecht ist verfassungskonform

Die Abzinsung von lebenslänglichen Nutzungen und Leistungen mit einem Zinssatz von 5,5 % ist trotz Niedrigzinsphase verfassungsgemäß, weil es sich um eine langfristige Bewertungsregelung handelt.

Nach wie vor gibt es Verzinsungsregelungen im Steuerrecht, über deren Verfassungskonformität gestritten wird. Wie bei fast allen anderen Regelungen hat der Bundesfinanzhof allerdings auch bei der Abzinsungsregelung für lebenslängliche Nutzungen und Leistungen entschieden, dass der im Bewertungsgesetz festgelegte Zinssatz von 5,5 % verfassungsgemäß ist. Dabei haben die Richter nicht nur dieselben Argumente herangezogen, die in den Urteilen zu anderen Verzinsungsregelungen zum Tragen kamen. Entscheidend war für die Richter hier, dass bei der Bewertung lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen zukünftige Verpflichtungen mit einer Laufzeit von mitunter Jahrzehnten betrachtet werden. Die Bewertungsregelung ist deshalb nach Überzeugung der Richter von einer besonderen Langfristigkeit geprägt, bei der vorübergehende Niedrigzinsphasen in den Hintergrund treten.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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