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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2025

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 9. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Bilanzierung von Ansprüchen aus einer Rückbauverpflichtung

Ansprüche aus der Rückbauverpflichtung eines Mieters muss der Vermieter nicht in der Bilanz aktivieren, solange deren Entstehung noch nicht sicher ist.

Eine Forderung des Vermieters aus einer Rückbauverpflichtung des Mieters ist in der Bilanz noch nicht zu aktivieren, wenn das Entstehen des Anspruchs noch ungewiss ist. Anders als das Finanzamt, das die Rückbauverpflichtung gewinnerhöhend erfassen wollte, beruft sich der Bundesfinanzhof mit dieser Entscheidung auf das Realisationsprinzip. Danach sind Gewinne nur dann in der Bilanz zu berücksichtigen, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind. Das setzt insbesondere voraus, dass die Forderung so gut wie sicher ist. Bei Ansprüchen aus einer Rückbauverpflichtung sieht der Bundesfinanzhof diese Voraussetzung zu Recht nicht als erfüllt an, weil der Mieter seine Verpflichtungen bereits während der Mietzeit erfüllen könnte statt zum Ende der Mietzeit dem Vermieter die Kosten für den Rückbau zu ersetzen. Damit ist die Erfüllung des Anspruchs höchst ungewiss und somit nicht zu aktivieren.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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