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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2025

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 9. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Anforderungen an eine ertragsteuerliche Organschaft

Die tatsächliche Durchführung eines Gewinnabführungsvertrags erfordert auch die zeitnahe Erfüllung der daraus resultierenden Ansprüche.

Die Anerkennung einer körperschaftsteuerrechtlichen Organschaft setzt insbesondere voraus, dass der Gewinnabführungsvertrag auf mindestens fünf Jahre abgeschlossen und während der gesamten Geltungsdauer auch durchgeführt wird. Wie der Bundesfinanzhof entschieden hat, umfasst die tatsächliche Durchführung nicht nur die Erfüllung der aus dem Gewinnabführungsvertrag resultierenden Forderungen und Verbindlichkeiten, sondern setzt zusätzlich voraus, dass diese Forderungen und Verbindlichkeiten auch in den Jahresabschlüssen gebucht werden. Außerdem erfordert die tatsächliche Durchführung eine zeitnahe Erfüllung der daraus resultierenden Ansprüche. Grundsätzlich genügt dafür eine Erfüllung innerhalb von zwölf Monaten nach Fälligkeit.

Im Streitfall waren die abzuführenden Gewinne lediglich in der Bilanz als Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter verbucht worden, aber erst Jahre später an die Organträgerin abgeführt worden. Damit lag keine tatsächliche Durchführung vor und die Organschaft war nichtig.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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