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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2025

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 9. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Zinsfestsetzung nach Übergang zur Einzelveranlagung

Eine bestehende Festsetzung von Nachzahlungs- oder Erstattungszinsen bleibt auch nach einem Antrag auf Änderung der Veranlagungsform bestehen.

Der Antrag auf Änderung der Veranlagungsform von Ehegatten ist ein rückwirkendes Ereignis. Die Änderung führt daher nicht zu einer neuen Zinsfestsetzung in den Einzelveranlagungsbescheiden. Die Festsetzung von Nachzahlungszinsen, die ursprünglich im Einkommensteuerbescheid für die Zusammenveranlagung ergangen war, bleibt somit auch dann unverändert gegenüber beiden Eheleuten bestehen, wenn sämtliche Einkünfte allein auf einen der Ehegatten entfallen.

Der Bundesfinanzhof enttäuscht mit diesem Urteil die Hoffnungen einer Ehefrau, die trotz der Einzelveranlagung weiterhin für Nachzahlungszinsen auf die Einkünfte ihres Ehemanns aufkommen soll. Wie der Bundesfinanzhof meint, sind die Interessen des anderen Ehegatten durch die Möglichkeit einer Aufteilung der Gesamtschuld hinreichend geschützt, da von der Aufteilung grundsätzlich auch die Zinsen erfasst werden. Eine solche Aufteilung hätte im Streitfall allerdings aufgrund anderer Regelungen, die der Aufteilung entgegenstanden, nicht die gewünschte Wirkung gehabt.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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