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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2025

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 9. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Zurückweisung von Einsprüchen zu Pensionsrückstellungen

Einsprüche gegen den Zinssatz für die Teilwertberechnung von Pensionsrückstellungen sind per Allgemeinverfügung zurückgewiesen worden.

Während der Niedrigzinsphase wurden die verschiedensten Zinsregelungen im Steuerrecht vor den Finanzgerichten auf ihre Verfassungsmäßigkeit hin abgeklopft. Manche Verfahren waren erfolgreich, viele blieben jedoch erfolglos. Aufgrund entsprechender Urteile hat die Finanzverwaltung daher nun per Allgemeinverfügung alle am 18. März 2026 anhängigen Einsprüche gegen Festsetzungen der Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer, gegen gesonderte Verlustfeststellungen, gegen Festsetzungen des Gewerbesteuermessbetrags und gegen gesonderte und einheitliche Feststellungen von Besteuerungsgrundlagen zurückgewiesen, soweit mit den Einsprüchen geltend gemacht wird, der Rechnungszinsfuß in Höhe von 6 % bei der Teilwertberechnung von Pensionsrückstellungen sei verfassungswidrig. Gleiches gilt für Änderungsanträge zu dieser Frage. Wer dennoch weiter gegen den gesetzlich geregelten Zinssatz vorgehen will, hat nun ein Jahr Zeit, Klage beim Finanzgericht einzulegen.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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