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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2025

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 9. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Verfassungsbeschwerde zum Grundsteuer-Bundesmodell

Ein Musterverfahren zum Grundsteuer-Bundesmodell ist jetzt beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe angekommen, womit noch anhängige Einsprüche weiter ruhen können.

Gemeinsam mit Haus & Grund Deutschland unterstützt der Bund der Steuerzahler ein Musterverfahren zum Bundesmodell der reformierten Grundsteuer. Aus Sicht der Verbände führt das Bundesmodell zu systematischen Ungenauigkeiten und ungerechten Belastungsverschiebungen, weil die Bewertung primär auf Bodenrichtwerten und auf pauschalierten, teils fiktiven Mietwerten basiert.

Nachdem der Bundesfinanzhof das Bundesmodell als verfassungskonform bewertet hatte, ist in dem Musterverfahren nun die Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht anhängig. Wer gegen den Bescheid über die Bemessungsgrundlage zur Grundsteuer oder den Grundsteuerwertbescheid Einspruch eingelegt hatte und vom Finanzamt noch keine Zurückweisung des Einspruchs erhalten hat, kann nun weiter das Ruhen des Einspruchsverfahrens mit Verweis auf die anhängige Verfassungsbeschwerde geltend machen.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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