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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2025

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 9. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Fremdüblichkeit einer Pensionszusage auf Basis einer Entgeltumwandlung

Die auf einer Entgeltumwandlung beruhende Pensionszusage an einen Gesellschafter-Geschäftsführer ist auch dann fremdüblich, wenn sie ohne Probezeit und kurz nach Gründung der Gesellschaft gewährt wird.

Wird die einem angestellten Gesellschafter-Geschäftsführer zugesagte Pension ausschließlich durch eine Entgeltumwandlung finanziert, ist die Zusage auch dann fremdüblich, wenn sie ohne Einhaltung einer Probezeit und unmittelbar oder kurze Zeit nach Neugründung der Gesellschaft erteilt wird. Voraussetzung dafür ist aber, dass für den Arbeitgeber kein signifikantes Risiko besteht, die künftigen Versorgungsansprüche mitfinanzieren zu müssen, beispielsweise wegen Vereinbarung einer über dem risikoarmen Marktzins liegenden Garantieverzinsung. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden und damit Gestaltungsspielraum für Pensionszusagen geschaffen, die nicht den engen Vorgaben an die Erdienbarkeit genügen und damit bei einer Gewährung durch den Arbeitgeber zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen würden.

Der Bundesfinanzhof hat allerdings auch klargestellt, dass die Fremdüblichkeit nur dann gegeben ist, wenn der Arbeitgeber die Zusage nicht mitfinanziert hat. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn das vereinbarte Geschäftsführergehalt von Anfang an unangemessen hoch war oder im Vorfeld der Entgeltumwandlung unangemessen angehoben wurde. Außerdem ist die auf Entgeltumwandlung beruhende Direktzusage an den Gesellschafter-Geschäftsführer steuerlich nicht anzuerkennen, wenn die Versorgungsansprüche für den Fall einer Insolvenz nicht ausreichend gesichert sind.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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