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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2025

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 9. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Fremdüblichkeit der Verzinsung einer Direktzusage

Bei der Prüfung der Fremdüblichkeit der Verzinsung einer durch Entgeltumwandlung finanzierten Direktzusage zugunsten eines Gesellschafter-Arbeitnehmers ist die Gesamtausstattung des Arbeitnehmers zu berücksichtigen.

In einem weiteren Urteil zu Versorgungszusagen hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass bei der Prüfung der Fremdüblichkeit der Verzinsung einer durch Entgeltumwandlung finanzierten Direktzusage zugunsten eines Gesellschafter-Arbeitnehmers der Vergleich mit einer Direktzusage an einen im gleichen Betrieb beschäftigten gesellschaftsfremden Arbeitnehmer kein geeigneter Vergleichsmaßstab ist. Nur weil die Verzinsung bei der Direktzusage an den Gesellschafter-Arbeitnehmer höher ausfällt, liegt nicht automatisch in Höhe der Differenz eine verdeckte Gewinnausschüttung vor.

Stattdessen ist die angemessene Höhe der Versorgungszusage in so einem Fall anhand der Gesamtausstattung des betreffenden Arbeitnehmers zu beurteilen. Ein betriebsinterner Vergleich muss also alle Vergütungsbestandteile der betroffenen Arbeitnehmer umfassen.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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