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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2025

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 9. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Beitragsbemessungsgrenzen 2026

Die Beitragsbemessungsgrenzen und andere Sozialversicherungswerte steigen 2024 um rund 5,2 %.

Zum Jahreswechsel wurden wie üblich die Beitragsbemessungsgrenzen und andere Sozialversicherungswerte angepasst. Die den Werten für 2026 zugrundeliegende Lohnentwicklung im Jahr 2024 lag im Bundesdurchschnitt bei 5,16 %. Aufgrund der guten Lohnentwicklung im Jahr 2024 steigen daher alle Rechengrößen spürbar. Inzwischen gelten alle Werte bundeseinheitlich.

  • Die Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt im Westen um 4.800 Euro auf 101.400 Euro (8.450 Euro mtl.).

  • In der knappschaftlichen Versicherung steigt die Bemessungsgrenze sogar um 6.000 Euro auf 124.800 Euro (10.400 Euro mtl.).

  • In der Kranken- und Pflegeversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze um 3.600 Euro auf 69.750 Euro (5.812,50 Euro mtl.). Die Versicherungspflichtgrenze steigt ebenfalls um 3.600 Euro, und liegt dann bei 77.400 Euro im Jahr (6.450,00 Euro mtl.).

  • Die Bezugsgröße, die zum Beispiel für die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung relevant ist, erhöht sich um 2.520 Euro auf 47.460 Euro im Jahr (3.955 Euro mtl.).


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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