Jetzt Mandant werden!

Aktuelles

Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

Nachrichten Steuern - DATEV

Your Subtitle Goes Here
3
 

Nachrichten Recht - DATEV

Your Subtitle Goes Here
3
 

Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2025

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 9. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Rückforderung einer zu Unrecht gewährten Energiepreispauschale

Sofern der Arbeitgeber die Voraussetzungen für die Auszahlung durch den Arbeitgeber beachtet hat, muss das Finanzamt eine Energiepreispauschale, auf die der Arbeitnehmer keinen Anspruch hatte, direkt vom Arbeitnehmer zurückfordern.

Eine zu Unrecht gewährte Energiepreispauschale muss das Finanzamt bei rechtmäßiger Auszahlung durch den Arbeitgeber direkt vom Arbeitnehmer zurückfordern. Das hat das Finanzgericht Münster im Fall eines Arbeitgebers entschieden, von dem das Finanzamt die Energiepreispauschale für die Arbeitnehmer zurückfordern wollte, die nicht über einen Wohnsitz oder einen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland verfügten. Zwar hatten nur Steuerzahler Anspruch auf die Energiepreispauschale, die der unbegrenzten Steuerpflicht unterliegen, also ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Der Gesetzgeber hat in dem Paragraph des Einkommensteuergesetzes, der die Auszahlung durch den Arbeitgeber regelt, keinen Verweis auf diese Beschränkung aufgenommen.

Bei der Auszahlung durch den Arbeitgeber kam es allein auf das Vorliegen eines ersten Dienstverhältnisses in den Steuerklassen I bis V oder als Minijobber an. Aus der Gesetzessystematik ergebe sich nicht, dass der Arbeitgeber die weiteren Voraussetzungen der Anspruchsberechtigung zu prüfen hat. Das Finanzgericht hat aus diesen und diversen weiteren Gründen daher entschieden, dass das Finanzamt sich das Geld direkt von den Arbeitnehmern zurück holen muss, wenn der Arbeitgeber vorschriftskonform gehandelt hat.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

toggle icon