Jetzt Mandant werden!

Aktuelles

Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

Nachrichten Steuern - DATEV

Your Subtitle Goes Here
3
 

Nachrichten Recht - DATEV

Your Subtitle Goes Here
3
 

Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2025

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 9. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Anmietung eines Stellplatzes im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung

Kosten für einen Stellplatz bei der Zweitwohnung zählen nicht zu den Unterkunftskosten und sind daher zusätzlich zu diesen als Werbungskosten bei einer doppelten Haushaltsführung abziehbar.

Für die Unterkunftskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung ist der Werbungskostenabzug auf 1.000 Euro im Monat begrenzt. Kosten für die Anmietung eines Pkw-Stellplatzes bei der Zweitwohnung gehören nach Ansicht des Bundesfinanzhofs jedoch nicht zu den Unterkunftskosten. Die Stellplatzmiete ist daher ebenfalls als Teil der Werbungskosten wegen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung abziehbar, auch wenn die Grenze für die Unterkunftskosten bereits erreicht ist.

Dabei ist es auch ohne Bedeutung, ob Wohnung und Stellplatz mit einem Mietvertrag oder durch zwei verschiedene Mietverträge und gegebenenfalls von verschiedenen Vermietern angemietet werden. Bei einem einheitlichen Mietvertrag ist die Miete dabei im Schätzweg aufzuteilen. Ebenso ist es unerheblich, ob sich die Wohnung und (Tief-)Garage bzw. Stellplatz auf demselben Grundstück befinden. Voraussetzung ist lediglich, dass die Anmietung des Stellplatzes notwendig ist, was regelmäßig der Fall ist, wenn Fahrten mit dem Auto zurückgelegt werden und keine kostenfreien Stellplätze in Wohnungsnähe verfügbar sind. Im Streitfall hat das Finanzgericht monatliche Stellplatzkosten von 170 Euro als notwendig angesehen. Diese seien aufgrund der angespannten Parkplatzsituation in der Innenstadt des Tätigkeitsortes zwar hoch, aber noch ortsüblich.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

toggle icon