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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2025

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 9. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Sonderabschreibung für Mietwohnungen nicht bei Neubau nach Abriss

Die Sonderabschreibung für Mietwohnungen setzt voraus, dass zusätzliche Wohnungen geschaffen werden, nicht nur bereits bestehende Altbauwohnungen durch Neubauwohnungen ersetzt werden.

Zum ersten Mal hat sich der Bundesfinanzhof mit der Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau befassen müssen und dabei über eine zentrale Vorgabe in der Regelung entschieden. Die Sonderabschreibung setzt nämlich voraus, dass neue, bisher nicht vorhandene, Wohnungen hergestellt werden. Sofern der Neubau nur Wohnungen ersetzt, die auf dem Grundstück zuvor schon in einem Altbau bestanden, der abgerissen wurde, um den Neubau zu errichten, ist diese Bedingung jedoch nicht erfüllt, meinen die Richter.

Ziel des Gesetzgebers war es, steuerliche Anreize für den zu verstärkenden Mietwohnungsneubau im bezahlbaren Mietsegment zu schaffen. Diese Zielsetzung erfordert, dass die Baumaßnahme dazu beitragen muss, den Wohnungsbestand zu vermehren und nicht nur zu ersetzen. Das Urteil lässt allerdings offen, ob nach einem Abriss nur der auf zusätzliche, neu geschaffene Wohnungen entfallende Anteil des Neubaus von der Sonderabschreibung begünstigt ist, oder ob das für den gesamten Neubau gilt, sofern dieser eine größere Zahl von Wohnungen umfasst als der abgerissene Altbau. Immerhin stellt das Urteil aber klar, dass der Neubau nach einem Abriss doch für die Sonderabschreibung begünstigt sein kann, wenn beide Maßnahmen nicht in einem sachlichen und zeitlichen Zusammenhang zueinander stehen.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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