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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Mindestgewinnbesteuerung ist verfassungskonform

Die Regelungen zur Mindestgewinnbesteuerung sind trotz gewisser Ungleichbehanldungen und Typisierungen nicht verfassungswidrig, auch wenn dadurch Teile des Verlustvortrags verloren gehen können.

Seit 2004 gibt es die Mindestgewinnbesteuerung, die den Verlustvortrag beschränkt. Oberhalb eines Sockelbetrags von 1 Mio. Euro ist die Anrechnung von vorgetragenen Verlusten nur noch in Höhe von 60 % der den Sockelbetrag übersteigenden Einkünfte möglich. Die verbleibenden 40 % sind dagegen im jeweiligen Veranlagungszeitraum zu versteuern - die Mindestgewinnbesteuerung.

Das Bundesverfassungsgericht hat nun entschieden, dass die gesetzlichen Regelungen zur Mindestgewinnbesteuerung bei der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer verfassungsgemäß sind. In dem Normenkontrollverfahren, das auf eine Vorlage des Bundesfinanzhofs zurückgeht, hat das Bundesverfassungsgericht zwar eine gewisse Ungleichbehandlung der Steuerzahler und Beeinträchtigung der Eigentumsgarantie durch die Mindestgewinnbesteuerung festgestellt. Diese seien aber vertretbar angesichts des mit der Regelung primär verfolgten Ziels einer kontinuierlichen, gegenwartsnahen Besteuerung. Die Vorteile der typisierenden Ausgestaltung der Mindestgewinnbesteuerung stehen nicht außer Verhältnis zu den mit ihr im Einzelfall verbundenen Härten.

Dem Verfahren lag der Fall einer Kapitalgesellschaft zugrunde, bei der durch einen bilanzsteuerrechtlichen Umkehreffekt zunächst hohe Gewinne und dann hohe Verluste entstanden waren. Den Verlustvortrag konnte die Gesellschaft jedoch aufgrund der Mindestgewinnbesteuerung nicht vollständig aufzehren, weil über ihr Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wurde.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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