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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Schriftform kein Erfordernis für Betriebsausgabenabzug

Auch wenn eine sorgfältige schriftliche Festlegung von Vereinbarungen mit nahestehenden Personen und Gesellschaften immer anzuraten ist, handelt es sich dabei nicht um eine zwingende Voraussetzung für den Betriebsausgabenabzug.

Bei Geschäften zwischen einander nahestehenden Personen oder verbundenen Gesellschaften legt das Finanzamt besonders großen Wert darauf, dass diese einem Fremdvergleich standhalten. Dazu gehört auch, dass das Finanzamt grundsätzlich schriftliche Vereinbarungen über die Geschäfte sehen will. Zwingende Voraussetzung für den Betriebsausgabenabzug ist die Einhaltung der Schriftform für eine Vereinbarung jedoch nicht, wie das Bundesverfassungsgericht entschieden hat. Die Einhaltung der Schriftform sei nicht als Tatbestandsmerkmal in der gesetzlichen Regelung für den Betriebsausgabenabzug gefordert und könne damit auch vom Finanzamt nicht zur zwingenden Voraussetzung gemacht werden, meinen die Verfassungsrichter. Stattdessen sind die Umstände des jeweiligen Einzelfalls im Rahmen einer Gesamtwürdigung zu beurteilen.

In dem der Verfassungsbeschwerde zugrunde liegenden Fall ging es um den Betriebsausgabenabzug einer Schadensersatzzahlung in Höhe von 4 Mio. Euro an eine Schwesterpersonengesellschaft. Auch wenn die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ein Rettungsanker für andere Fälle sein kann, in denen keine schriftliche Vereinbarung vorliegt, handelt es sich nicht um einen Freibrief. Es ist grundsätzlich besser, schriftliche Vereinbarungen aufzusetzen und dabei Fremdvergleichsmaßstäbe zu berücksichtigen, um bei einer Betriebsprüfung keine bösen Überraschungen zu erleben.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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