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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Rechnungspflichtangaben in anderen Amtssprachen der EU

Im Umsatzsteuer-Anwendungserlass gibt es jetzt auch eine Übersicht verschiedener Rechnungspflichtangaben in den anderen Amtssprachen der EU.

Das Umsatzsteuerrecht verlangt bei verschiedenen Sachverhalten zusätzliche Pflichtangaben in einer Rechnung. Diese können auch in anderen Amtssprachen der EU angegeben werden, was insbesondere bei Geschäften mit Kunden aus anderen EU-Ländern vorkommen kann. Das Bundesfinanzministerium hat nun den Umsatzsteuer-Anwendungserlass um eine Anlage ergänzt, in der die in 23 anderen Amtssprachen verwendeten Begriffe für Rechnungsangaben zusammengefasst sind. Die Zusammenstellung kann nicht nur als Hilfsmittel bei der Erstellung entsprechender Rechnungen herangezogen werden, sondern sorgt auch für Rechtssicherheit, dass es keine Beanstandungen des Finanzamts gibt, solange die dort angegebene Formulierung verwendet wird. In der Zusammenstellung sind die Formulierungen für folgende Pflichtangaben enthalten:

  • Gutschrift

  • Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

  • Sonderregelung für Reisebüros

  • Gebrauchtgegenstände / Sonderregelung

  • Kunstgegenstände / Sonderregelung

  • Sammlungsstücke und Antiquitäten / Sonderregelung


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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