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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Beitragsbemessungsgrenzen sollen spürbar steigen

Weil 2024 die Löhne und Gehälter deutlich gestiegen sind, steigen im kommenden Jahr auch die Beitragsbemessungsgrenzen und andere Eckwerte der Sozialversicherung spürbar.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den Referentenentwurf zur Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 vorgelegt, mit dem die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Sozialversicherung für geregelt werden. Die den Sozialversicherungsrechengrößen 2026 zugrunde liegende Lohnentwicklung im Jahr 2024 beträgt bundesweit 5,16 %. Aufgrund der guten Lohnentwicklung im Jahr 2024 steigen alle Rechengrößen vergleichsweise stark. Beispielsweise soll die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung um 400 Euro auf dann 8.450 Euro monatlich steigen. Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung wird nach dem Entwurf um 300 Euro auf dann 5.812,50 Euro monatlich steigen. Die Versicherungspflichtgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung steigt ebenfalls um 300 Euro auf dann 6.450 Euro. Vor allem Gutverdiener werden also im kommenden Jahr spürbar höhere Beiträge zur Sozialversicherung zahlen müssen.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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