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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



En-bloc-Verkauf von fünf Immobilien als gewerblicher Grundstückshandel

Bei einer Kapitalgesellschaft kommt es nicht darauf an, ob ein Grundstückshandel nachhaltig erfolgt, um für die erweiterte Kürzung schädlich zu sein.

Verkauft eine Kapitalgesellschaft im dritten Jahr nach dem Erwerb fünf Mehrfamilienhäuser en bloc an einen Erwerber, wird auch dadurch die Drei-Objekt-Grenze überschritten und es liegt damit ein für die erweiterte Kürzung schädlicher gewerblicher Grundstückshandel vor. Die erweiterte Kürzung bei der Gewerbesteuer setzt voraus, dass ausschließlich eigener Grundbesitz verwaltet und genutzt wird. Eine sonstige gewerbliche Betätigung, zu der auch ein gewerblicher Grundstückshandel zählt, ist dagegen schädlich.

Wie der Bundesfinanzhof bestätigt hat, kommt es bei einer Kapitalgesellschaft im Gegensatz zu einer Personengesellschaft auch nicht darauf an, ob die gewerbliche Tätigkeit nachhaltig erfolgt. Die Klägerin hatte argumentiert, dass zwar die Drei-Objekt-Grenze überschritten worden sei, aber dass keine nachhaltige gewerbliche Tätigkeit vorlag, weil alle Objekte in einem einzelnen Verkaufsvorgang an einen Erwerber verkauft wurden. Dem sind die Richter nicht gefolgt: Schädlich für die erweiterte Kürzung ist es bereits, wenn der Rahmen der bloßen Vermögensverwaltung überschritten wird.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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