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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Bestattungsvorsorge ist keine außergewöhnliche Belastung

Vorweggenommene Aufwendungen für die eigene Bestattung sind nicht als außergewöhnliche Belastung steuerlich abziehbar.

Bestattungskosten sind als außergewöhnliche Belastung abziehbar, wenn der Steuerzahler verpflichtet ist, diese zu tragen und die Erbmasse des Verstorbenen nicht ausreicht, um die Bestattungskosten zu decken. Für die Kosten der eigenen Bestattungsvorsorge gilt das jedoch nicht. Das Finanzgericht Münster hat einem Steuerzahler den Abzug der Kosten für einen Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag als außergewöhnliche Belastung verweigert, weil die Ausgaben nicht zwangsläufig entstanden sind, sondern auf der freien Entscheidung des Steuerzahlers basieren. Außerdem setzt eine außergewöhnliche Belastung voraus, dass die Aufwendungen tatsächlich außergewöhnlich sind, also größer als die der überwiegenden Mehrzahl der Steuerzahler. Das ist bei der Bestattungsvorsorge nicht der Fall, denn derartige Kosten entstehen auch anderen Steuerzahlern gleicher Einkommens- und Vermögensverhältnisse.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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