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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Zweites Schreiben zur E-Rechnung geplant

Im vierten Quartal plant das Bundesfinanzministerium, ein weiteres Schreiben zur Einführung der E-Rechnung herauszugeben, in dem insbesondere Details für den Fall verschiedener Fehler im Zusammenhang mit E-Rechnungen geregelt werden.

Das Bundesfinanzministerium hat den Entwurf eines zweiten Schreibens zur E-Rechnung veröffentlicht, der nun den Wirtschaftsverbänden zu deren Stellungnahme zugeleitet wird. Mit diesem Schreiben will das Ministerium insbesondere den Umsatzsteuer-Anwendungserlass an die Einführung der E-Rechnung anpassen. Daneben ändert und ergänzt das Schreiben das erste Schreiben zur E-Rechnung. Die Ergänzungen betreffen dabei vor allem Regelungen und Klarstellungen für den Fall, dass Fehler in Verbindung mit der E-Rechnung auftreten oder passieren.

Außerdem stellt das Ministerium klar, dass die Aufbewahrungspflicht für Rechnungen für umsatzsteuerliche Zwecke nicht allein dadurch verletzt wird, dass E-Rechnungen nicht in einem GoBD-konformen Datenverarbeitungssystem gespeichert werden. Dies ändert jedoch nichts daran, dass Rechnungen weiterhin so aufzubewahren sind, dass deren Echtheit, Unversehrtheit und Lesbarkeit während der Aufbewahrungsfrist gewährleistet sind. Mit dieser Klarstellung beugt das Ministerium jedoch dem Umstand vor, dass zahlreiche Unternehmen nach einer Betriebsprüfung allein deswegen den Vorsteuerabzug verlieren und weitere umsatzsteuerliche Sanktionen riskieren, weil sie E-Rechnungen auf eine Weise archivieren, die das Finanzamt nicht in jeder Hinsicht als GoBD-konform ansieht. Die endgültige Veröffentlichung des neuen Schreibens hat das Ministerium für das vierte Quartal 2025 geplant.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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