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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Große Zahl von Immobilienverkäufen nach Fünf-Jahres-Frist

In bestimmten Fällen liegt auch bei einer großen Zahl von Immobilienverkäufen kurz nach Ablauf der Fünf-Jahres-Frist kein gewerblicher Grundstückshandel vor.

Wenn das Finanzamt von einem gewerblichen Grundstückshandel ausgeht, hat das in der Regel negative Folgen für den Steuerzahler. Entweder löst die Feststellung die Gewerbesteuerpflicht für die Immobilienerträge aus, oder es geht bei einem reinen Immobilienverwaltungsunternehmen der Anspruch auf die erweiterte Kürzung bei der Gewerbesteuer verloren. Zur Feststellung, ob ein gewerblicher Grundstückshandel vorliegt, hat die Rechtsprechung die Drei-Objekt-Grenze festgelegt: Werden innerhalb eines zeitlichen Zusammenhangs mit dem Bau oder Kauf der Immobilien von in der Regel fünf Jahren mehr als drei Objekte wieder veräußert, gehen das Finanzamt und die Finanzgerichte von einem gewerblichen Grundstückshandel aus.

Die Drei-Objekt-Grenze hat allerdings nur den Charakter eines Anscheinsbeweises. Aufgrund von Umständen des Einzelfalls kann auch eine abweichende Feststellung erfolgen. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn kurz nach Ablauf der typisierenden Fünf-Jahres-Frist eine größere Anzahl von Verkäufen erfolgt. Auch in solchen Fällen geht das Finanzamt gerne von einem gewerblichen Grundstückshandel aus und erhält dabei oft Rückendeckung von den Finanzgerichten, weil sie von einer reinen Umgehung der Typisierungsregelung ausgehen.

Doch keine Regel ohne Ausnahme: Erfolgen innerhalb von fünf Jahren nach dem jeweiligen Immobilienerwerb weder Verkäufe noch vorbereitende Maßnahmen für einen Verkauf, liegt auch bei Veräußerung einer zweistelligen Anzahl von Objekten im sechsten Jahr nach der Anschaffung aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls kein gewerblicher Grundstückshandel vor. Das hat der Bundesfinanzhof im Fall einer Immobilienverwaltungsfirma entschieden, deren Geschäftsführer überraschend verstorben war. Da die Erbin des Geschäftsführers die bisher vom Geschäftsführer gewährten Bankbürgschaften zur Absicherung der Immobiliendarlehen nicht übernehmen wollte, mussten die Immobilien zur Ablösung der Darlehen veräußert werden. In diesem Fall sei der Verkauf allein durch den unerwarteten Todesfall bedingt und daher liege eine ausschließlich vermögensverwaltende Tätigkeit vor, meint der Bundesfinanzhof.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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