Jetzt Mandant werden!

Aktuelles

Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

Nachrichten Steuern - DATEV

Your Subtitle Goes Here
3
 

Nachrichten Recht - DATEV

Your Subtitle Goes Here
3
 

Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Betrugsversuche im Namen des Bundeszentralamts für Steuern

Derzeit gibt es wieder verstärkt Versuche, mit gefälschten E-Mails im Namen des Bundeszentralamts für Steuern an die Daten und das Geld der Steuerzahler zu kommen.

Es kommt immer wieder vor, dass Betrüger an persönliche Informationen der Steuerzahler gelangen wollen, indem betrügerische E-Mails, SMS oder Briefe im Namen des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) versandt werden. Aktuell sind wieder betrügerische E-Mails und vereinzelt auch Briefe im Umlauf, die vorgeben, vom Bundeszentralamt für Steuern zu stammen. Das Bundeszentralamt für Steuern versendet jedoch grundsätzlich keine Bescheide oder Zahlungsaufforderungen per E-Mail.

Falls Sie eine solche E-Mail erhalten, sollten Sie das beigefügte Dokument nicht öffnen und die E-Mail unverzüglich löschen. Sollten Sie dennoch Informationen aufgrund betrügerischer Schreiben offenbart haben, dann empfiehlt das BZSt, schnellstmöglich Kontakt zur Bank oder Versicherung sowie einer örtlichen Polizeidienststelle aufzunehmen und diese über den Sachverhalt zu informieren. Derzeit warnt das BZSt insbesondere vor folgenden vier Varianten von Betrugsversuchen, wobei sich die Betrüger natürlich jederzeit auch neue Varianten ausdenken können:

  • Abgabe einer Erklärung über Kryptovermögen: Die Betroffenen erhalten von E-Mail-Adressen, die eine offizielle E-Mail-Adresse des Bundeszentralamtes für Steuern suggerieren, eine betrügerische E-Mail, in der eine Erklärung über das Kryptovermögen angefordert wird.

  • Angebliches Bearbeitungsentgelt: Die Betroffenen erhalten von verschiedenen E-Mail-Adressen, die eine offizielle E-Mail-Adresse des Bundeszentralamtes für Steuern suggerieren, eine betrügerische E-Mail. Der E-Mail ist teilweise ein pdf-Dokument beigefügt, bei dem es sich angeblich um einen Bescheid oder eine Rechnung über ein Bearbeitungsentgelt vom Bundeszentralamt für Steuern handeln soll.

  • Angeblicher Verspätungszuschlag: Die Betroffenen erhalten von E-Mail-Adressen mit "bzst" im Domainnamen, die eine offizielle E-Mail-Adresse des Bundeszentralamtes für Steuern suggerieren, eine betrügerische E-Mail. Der E-Mail ist teilweise ein pdf-Dokument beigefügt, bei dem es sich angeblich um einen Bescheid vom Bundeszentralamt für Steuern handeln soll.

  • Bescheid per E-Mail: Die Betroffenen erhalten von einer Absender-Adresse mit "bzst" im Domainnamen eine betrügerische E-Mail. Der E-Mail ist ein pdf-Dokument beigefügt, bei dem es sich angeblich um einen Bescheid vom Bundeszentralamt für Steuern handeln soll.

Das BZSt informiert auf seiner Website fortlaufend über neue Betrugsversuche, die bekannt werden. Dort sind auch zusätzliche Details und Beispiele zu den oben aufgezählten Betrugsversuchen abrufbar. Sofern Sie vermuten, ein betrügerisches Schreiben erhalten zu haben, können Sie dem BZSt auch einen Hinweis per E-Mail zusenden, damit dieses neue Betrugsversuche frühzeitig erkennen und die Öffentlichkeit entsprechend warnen kann.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!