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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Klarstellung zu E-Rechnung von Kleinunternehmern gefordert

Trotz allgemeiner E-Rechnungspflicht dürfen Kleinunternehmer eine E-Rechnung nur mit Zustimmung des Empfängers ausstellen, was für Rechtsunsicherheit sorgt.

Inzwischen hat sich das Bundesfinanzministerium zur Reform der Kleinunternehmerregelung geäußert und den Umsatzsteuer-Anwendungserlass entsprechend angepasst. Allerdings stört sich der Deutsche Steuerberaterverband an der darin enthaltenen Vorgabe zu E-Rechnungen von Kleinunternehmern. Gemäß dem neuen Anwendungserlass können Kleinunternehmer nämlich trotz der bestehenden Pflicht zur Verwendung von E-Rechnungen grundsätzlich mit einer sonstigen Rechnung abrechnen. Die Ausstellung einer E-Rechnung durch einen Kleinunternehmer macht das Ministerium dagegen von der Zustimmung des Rechnungsempfängers abhängig.

Das konterkariert den Umstand, dass das Zustimmungserfordernis für E-Rechnungen ab 2025 abgeschafft wurde und eine allgemeine E-Rechnungspflicht in Kraft getreten ist. Der Verband kritisiert deshalb diese Einschränkung in einer Stellungnahme an das Ministerium als unnötig und fordert das Ministerium auf, die Rechtsunsicherheit zu beseitigen. Kleinunternehmer können derweil immerhin darauf vertrauen, dass es keine ausdrückliche Zustimmung des Empfängers zur E-Rechnung braucht. Eine implizite Zustimmung, z. B. die widerspruchslose Annahme der E-Rechnung ist völlig ausreichend.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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