Jetzt Mandant werden!

Aktuelles

Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

Nachrichten Steuern - DATEV

Your Subtitle Goes Here
3
 

Nachrichten Recht - DATEV

Your Subtitle Goes Here
3
 

Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Kindergeldanspruch trotz Vollzeit-Erwerbstätigkeit

Eine Vollzeit-Erwerbstätigkeit schließt den Kindergeldanspruch auch dann nicht automatisch aus, wenn das Fernstudium im ersten Semester nur in geringem Umfang vorangetrieben wird, sofern das Studium hinreichend ernsthaft betrieben wird.

Bei durchgreifenden Anhaltspunkten für eine reine "Pro-forma-Immatrikulation" liegt keine Berufsausbildung des Kindes vor, die Voraussetzung für einen Kindergeldanspruch ist. Allerdings muss das Studium die Zeit und Arbeitskraft des Kindes nicht überwiegend in Anspruch nehmen. Eine Berufsausbildung ist grundsätzlich auch parallel zu einer ausgeübten Teilzeit- oder Vollzeiterwerbstätigkeit möglich, wenn die Berufsausbildung hinreichend ernsthaft und nachhaltig betrieben wird, wie das Finanzgericht Münster entschieden hat.

Damit stellt das Vollzeit-Fernstudium im Studiengang "Psychologie”, um das es im Streitfall ging, keine Pro-forma-Immatrikulation dar, wenn das Kind eine monatliche Studiengebühr in Höhe von 348 Euro aufbringt und sich aus den Leistungsnachweisen ernsthafte und nachhaltige Lernbemühungen ergeben. Die Annahme einer Berufsausbildung scheiterte im Streitfall weder am geringen Umfang der absolvierten Studienleistungen im ersten Semester, noch an der Vollzeit-Erwerbstätigkeit. Denn der Gesetzgeber wollte nach Überzeugung des Gerichts gerade auch die Fälle berücksichtigen, in denen die Kinder sich selbst finanzieren und damit einer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen, um ihr Studium betreiben zu können. Auch wollte der Gesetzgeber nicht Studierende, die sich bei einem Fernstudium im Selbststudium zunächst orientieren und eingewöhnen müssen, vom Kindergeldbezug ausschließen.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!