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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Grundsteuer für Grundstück in Landschaftsschutzgebiet

Ein Gartengrundstück in einem Landschaftsschutzgebiet kann bei der Grundsteuer nicht einfach mit dem Bodenrichtwert für baureifes Land angesetzt werden.

Für ein Grundstück in einem Landschaftsschutzgebiet kann für Grundsteuerzwecke nicht einfach der Bodenrichtwert für baureifes Land herangezogen werden. In einem Verfahren über die Aussetzung der Vollziehung eines Grundsteuerwertbescheids hat das Finanzgericht Düsseldorf dem Steuerzahler in diesem Punkt Recht gegeben. Das Finanzamt wollte die Grundsteuer auf der Grundlage eines Bodenrichtwerts von 650 Euro/m² für baureifes Land festsetzen.

Dagegen wandte der Eigentümer ein, dass es sich um ein unbebaubares Grundstück handele, das als Gartenfläche genutzt wird. Der Bodenrichtwert für vergleichbare landwirtschaftliche Flächen betrage lediglich 3,50 Euro/m². Die erhebliche Diskrepanz zwischen den beiden Einschätzungen hat das Gericht im Wesentlichen zugunsten des Steuerzahlers entschieden und auf der Grundlage von Fachliteratur, die die Bewertung solcher Flächen mit dem zwei- bis vierfachen Betrag des Werts reiner land- und forstwirtschaftlicher Flächen taxieren, einen Wert von 10,50 Euro/m² angesetzt.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!