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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Anscheinsbeweis für eine private Fahrzeugnutzung

Es bleibt dabei, dass der Anscheinsbeweise für eine private Fahrzeugnutzung durch den Unternehmer nur mit umfassenden und stichhaltigen Indizien oder einem Fahrtenbuch widerlegt werden kann.

Nachdem der Bundesfinanzhof erst kürzlich entschieden hatte, dass der Anscheinsbeweis für die Privatnutzung eines Firmenwagens auch durch ein nicht ordnungsgemäßes Fahrtenbuch erschüttert werden kann, hat er nun die grundsätzliche Geltung des Anscheinsbeweises bekräftigt. Fehlt eine tragfähige Tatsachengrundlage für die Annahme, mit einem zum Betriebsvermögen gehörenden, typischerweise zum privaten Gebrauch geeigneten Kraftfahrzeug seien möglicherweise keine Privatfahrten unternommen worden, ist von einer Privatnutzung auszugehen, womit die 1 %-Regelung zur Anwendung kommt.

Im Gegensatz zum Finanzgericht, das sich in der Vorinstanz noch davon überzeugen ließ, dass keine Privatnutzung erfolgte, gab der Bundesfinanzhof dem Finanzamt Recht und entschied für die 1 %-Regelung. Das Argument des Klägers, dass der Pickup schon wegen seiner Größe nicht privat, sondern für die tägliche Arbeit im Bauunternehmen des Klägers zum Einsatz kam, zumal andere Fahrzeuge für den privaten Gebrauch zur Verfügung standen, für die bereits die 1 %-Regelung zur Anwendung kam, überzeugte die Bundesrichter nicht.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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