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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Grunderwerbsteuer auf nachträgliche Sonderwünsche

Auch erst nachträglich vereinbarte Sonderwünsche können der Grunderwerbsteuer unterliegen, sofern ein Zusammenhang mit dem Kaufvertrag für ein noch zu errichtendes Gebäude besteht.

Für die Käufer einer Immobilie vom Bauträger ist es bereits ärgerlich genug, dass sie auf den gesamten Kaufpreis Grunderwerbsteuer zahlen müssen, also auch den Teil, der auf das erst noch zu errichtende Gebäude entfällt. Der Bundesfinanzhof hat nun aber bestätigt, dass sogar auf nachträgliche Sonderwünsche des Käufers, die mit entsprechenden Zusatzkosten verbunden sind, Grunderwerbsteuer anfallen kann. Das gilt zumindest dann, wenn ein rechtlicher Zusammenhang mit dem ursprünglichen Kaufvertrag besteht.

Dieser Zusammenhang besteht in der Regel dann, wenn die nachträglichen Sonderwünsche mit dem Verkäufer (Bauträger) vereinbart und von diesem abgerechnet werden. Werden diese stattdessen direkt mit den einzelnen Handwerkern vereinbart und von diesen abgerechnet, handelt es sich um separate Rechtsgeschäfte, für die keine Grunderwerbsteuer anfällt.

Immerhin hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass das Finanzamt keine Grunderwerbsteuer auf die Hausanschlusskosten verlangen kann, die der Käufer laut dem Kaufvertrag selbst tragen muss. Im Streitfall war vereinbart worden, dass der Bauträger die Hausanschlüsse im Namen des Käufers beantragen würde und der Käufer dann die Kosten für die Anschlüsse zu tragen hat.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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