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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Fahrtkosten eines Teilzeitstudenten

Ein Teilzeitstudent kann beim Zweitstudium die Fahrtkosten zur Hochschule nach Reisekostengrundsätzen geltend machen und ist nicht auf die Entfernungspauschale beschränkt.

Aufwendungen für eine zweite Berufsausbildung oder ein Zweitstudium sind regelmäßig beruflich veranlasst und damit als Werbungskosten abziehbar. Das gilt auch für die Fahrtkosten für die Hin- und Rückfahrt zur Hochschule. Ob dabei die Entfernungspauschale zur Anwendung kommt oder doch Reisekostengrundsätze, hängt vom zeitlichen Umfang des Studiums ab, meint der Bundesfinanzhof. Bei einem Vollzeitstudium wäre die Hochschule in steuerlicher Hinsicht die erste Tätigkeitsstätte des Studenten, womit die Fahrtkosten nur in Höhe der Entfernungspauschale abziehbar wären. Ein Vollzeitstudium liegt aber laut dem Urteil nur vor, wenn das Studium nach der Studienordnung darauf ausgelegt ist, dass sich die Studenten dem Studium in einem Zeitumfang widmen müssen, der einem vollbeschäftigten Arbeitnehmer vergleichbar ist.

Diesen Zeitaufwand hat der Bundesfinanzhof auf etwa 40 Wochenstunden taxiert. Ist das Studium dagegen auf einen geringeren wöchentlichen Zeitaufwand ausgerichtet, liegt ein Teilzeitstudium vor. Ob der Student neben dem Studium erwerbstätig ist, ist für die steuerrechtliche Einordnung eines Studiums als Teilzeitstudium unerheblich. Die Fahrtkosten zur Hochschule sind bei einem Teilzeitstudium in jedem Fall nach Reisekostengrundsätzen anzusetzen und nicht auf die Entfernungspauschale beschränkt.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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