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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Höhere Bagatellgrenze bei der Künstlersozialabgabe

Viele Betriebe müssen ab 2025 die Künstlersozialabgabe erst dann ermitteln und abführen, wenn die im Jahr insgesamt gezahlten beitragspflichtigen Entgelte über 700 Euro liegen.

Unternehmen müssen für die an selbstständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zahlen, die aktuell 5,0 % des Entgelts beträgt. Für Unternehmen, die nicht in einer Branche tätig sind, die typischerweise künstlerische oder publizistische Werke und Leistungen verwertet, gilt das jedoch nur dann, wenn die Summe der im Kalenderjahr an Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte eine Bagatellgrenze überschreitet.

Diese jährliche Bagatellgrenze lag bis einschließlich 2024 bei 450 Euro, wurde aber durch das Bürokratieentlastungsgesetz IV ab 2025 auf 700 Euro angehoben. Für 2026 ist noch eine weitere Anhebung auf dann 1.000 Euro pro Kalenderjahr vorgesehen. Die Bagatellgrenze wird also in zwei Schritten mehr als verdoppelt, was vor allem Kleinstbetriebe von dem bürokratischen Aufwand befreit, eine Abgabe von weniger als 35 Euro für 2025 bzw. 50 Euro ab 2026 zu ermitteln, an die Künstlersozialkasse zu melden und abzuführen.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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