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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Steuerfreiheit von Bildungsleistungen

Trotz einer Änderung der Steuerbefreiungsregelung für Bildungsleistungen behalten die bisherigen Bescheinigungen der zuständigen Landesbehörden ihre Gültigkeit.

Durch das Jahressteuergesetz 2024 wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2025 die Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen an europarechtliche Vorgaben angepasst. Ursprünglich war eine deutlich weitgehendere Reform der Regelung geplant, letztlich hat man sich aber doch auf die Anpassung an EU-Vorgaben beschränkt. Dadurch wurden Einrichtungen des öffentlichen Rechts, die mit Bildungsaufgaben betraut sind, als begünstigte Leistungserbringer ergänzt, der Umfang der begünstigten Leistungen auf "Schulunterricht, Hochschulunterricht, Ausbildung, Fortbildung oder berufliche Umschulung" ausgedehnt und ein separater Befreiungstatbestand für Privatlehrer aufgenommen. Die bislang umsatzsteuerfreien Leistungen bleiben durch die Gesetzesänderung bleiben unverändert umsatzsteuerfrei.

Die Steuerbefreiung von durch Einrichtungen erbrachte Leistungen sieht dabei weiterhin eine Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde vor. Auch wenn sich der Inhalt der Bescheinigung durch die Gesetzesänderung etwas geändert hat, weist das Bayerische Landesamt für Steuern darauf hin, dass die vor dem Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2024 ausgestellten Bescheinigungen auch nach dem 31. Dezember 2024 die Voraussetzungen der ab 2025 gültigen Gesetzesfassung erfüllen. Sie sind deshalb bis zum Ablauf eines etwaigen Gültigkeitszeitraums oder bis sie von der Landesbehörde widerrufen werden weiter gültig. Die Beantragung einer neuen Bescheinigung zum 1. Januar 2025 durch Bildungseinrichtungen ist daher grundsätzlich nicht erforderlich.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!