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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Hinzuschätzungen bei bestandskräftigen Bescheiden

Stellt das Finanzamt im Rahmen einer Betriebsprüfung fest, dass Aufzeichnungspflichten verletzt wurden, kann es auch bereits bestandskräftige Steuerbescheide noch ändern.

Wenn dem Finanzamt Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden, die zu einer höheren Steuer führen, kann es auch einen bestandskräftigen Steuerbescheid noch ändern. Der Bundesfinanzhof hat dazu entschieden, dass auch die Art und Weise, in der ein Unternehmer Aufzeichnungen geführt hat, als eine solche Tatsache anzusehen ist. Falls der Betriebsprüfer also bei einer Prüfung feststellt, dass formelle Mängel bei der Erfüllung der Aufzeichnungspflichten bestehen, die eine Hinzuschätzung rechtfertigen, kann das Finanzamt diese Hinzuschätzung auch auf weitere Veranlagungszeiträume ausdehnen, die bereits bestandskräftig veranlagt wurden. Im Streitfall hat der Kläger den Gewinn für seinen kleinen Laden durch Einnahmenüberschussrechnung ermittelt. Weil der Betriebsprüfer aber feststellte, dass fortlaufende Kassenberichte basierend auf einer tatsächlichen Auszählung der offenen Ladenkasse fehlten, nahm er eine Hinzuschätzung von 10 % der Barerlöse vor.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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