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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Betriebsausgabenabzug für steuerfreie Photovoltaikanlagen in 2022

Nachträgliche Ausgaben für eine inzwischen steuerbefreite Photovoltaikanlage können möglicherweise doch geltend gemacht werden.

Seit 2022 sind die Einnahmen aus vielen kleineren Photovoltaikanlagen steuerfrei. Im Gegenzug können aber auch keine Betriebsausgaben für deren Betrieb geltend gemacht werden. Wer daher in 2022 oder später noch Betriebsausgaben geltend machen will, die mit den Einnahmen aus Jahren vor 2022 zusammenhängen, wird vom Finanzamt regelmäßig enttäuscht. Das ist aber so nicht richtig, meint das Finanzgericht Münster, denn die in 2022 oder später geltend gemachten Ausgaben hängen in diesem Fall gerade nicht mit steuerfreien Einnahmen zusammen, sondern mit Einnahmen, die noch der Steuerpflicht unterlegen haben. Es hat deshalb dem Kläger, der 2022 noch Steuerberatungskosten und die Umsatzsteuernachzahlungen für 2020 und 2021 geltend machen wollte, die Aussetzung der Vollziehung gewährt.

Dieser Beschluss ist noch kein Freibrief für andere Anlagenbesitzer in einer vergleichbaren Lage, denn zunächst muss das Finanzgericht und danach möglicherweise auch der Bundesfinanzhof in der Hauptsache entscheiden. Wer aber ebenfalls nach 2021 noch Ausgaben für die Photovoltaikanlage hatte, die mit Einnahmen vor 2022 in Verbindung stehen, kann Hoffnung schöpfen, dass noch nicht alles verloren ist.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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