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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Aussetzung der Vollziehung bei Investitionsabzugsbetrag für Photovoltaikanlage

Der Bundesfinanzhof hat ernstliche Zweifel daran, dass ein Investitionsabzugsbetrag für eine Photovoltaikanlage allein wegen der rückwirkend eingeführten Steuerbefreiung rückgängig zu machen ist.

Die rückwirkend eingeführte Steuerbefreiung für die Einkünfte aus dem Betrieb kleiner Photovoltaikanlagen hat in vielen Fällen dazu geführt, dass ein bereits geltend gemachter Investitionsabzugsbetrag für die erst 2022 angeschaffte Anlage vom Finanzamt wieder rückgängig gemacht wurde. Ob dies tatsächlich zulässig ist, darüber wird in der Fachwelt aber fleißig gestritten. Der Bundesfinanzhof hat ebenfalls ernstliche Zweifel, ob ein vor 2022 in Abzug gebrachter Investitionsabzugsbetrag für eine im Jahr 2022 tatsächlich erworbene und nunmehr steuerbefreite Photovoltaikanlage allein wegen des Inkrafttretens dieser Steuerbefreiung im Jahr 2021 rückgängig zu machen ist. Er hat deshalb dem Kläger die Aussetzung der Vollziehung gewährt, bis abschließend geklärt ist, ob die Rückgängigmachung überhaupt verfassungsrechtlich und nach den steuerrechtlichen Regelungen zulässig ist.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!