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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Aufwendungen für Insolvenzverfahren sind keine Werbungskosten

Aufwendungen für das Insolvenzverfahren können allenfalls in bestimmten Fällen mit im Rahmen der Vermögensverwertung erzielten Gewinnen verrechnet werden.

Die ausschließlich durch ein Insolvenzverfahren verursachten Kosten sind der privaten Vermögenssphäre zuzuordnen und daher nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften abziehbar. Der Bundesfinanzhof lässt solche Kosten auch nicht als außergewöhnliche Belastung zu, weil Insolvenzen keineswegs unüblich und damit nicht außergewöhnlich sind. Im Streitfall hatte die Insolvenzverwalterin zwei Immobilien der Klägerin verkauft, was zu einem steuerpflichtigen Spekulationsgewinn führte. Die Kosten des Verfahrens wollte die Klägerin mit diesem Spekulationsgewinn verrechnen, weil er durch den Verkauf im Rahmen des Insolvenzverfahrens entstanden war, hatte aber beim Bundesfinanzhof zunächst keinen Erfolg. Nur soweit Aufwendungen auch angefallen wären, wenn der Verkauf außerhalb eines Insolvenzverfahrens erfolgt wäre, kommt ein Abzug als Werbungskosten in Betracht.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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