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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Keine rückwirkende Rechnungskorrektur bei Dreiecksgeschäft

Fehlt in einer Rechnung der Hinweis auf ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft und die damit verbundene Steuerschuldnerschaft des letzten Abnehmers, ist keine rückwirkende Korrektur dieser Rechnung möglich.

Rechnungen können inzwischen in vielen Fällen rückwirkend korrigiert oder berichtigt werden, womit die ursprüngliche Umsatzsteuererklärung in der Regel unverändert bleiben kann und auf den betroffenen Unternehmer keine negativen Zinsfolgen zukommen, weil Vorsteuerabzug oder Umsatzsteuerschuld erst mehrere Jahre später korrekt erfolgen. Bei Rechnungen über innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte, in denen der Hinweis auf das Dreiecksgeschäft fehlt, sieht das aber anders aus. Der Bundesfinanzhof hat nämlich im Anschluss an ein Urteil des Europäischen Urteils in zwei Verfahren festgestellt, dass die nachträgliche Ergänzung der Rechnung um den Hinweis auf ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft und die damit verbundene Steuerschuldnerschaft des letzten Abnehmers keine Rückwirkung entfaltet. In solchen Fällen ist die ordnungsgemäße Rechnung nämlich nicht nur eine formelle, sondern auch eine materielle Voraussetzung der entsprechenden steuerlichen Regelungen, und als materielle Voraussetzung kann die Regelung erst mit der geänderten Rechnungsstellung wirksam werden.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!