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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Nachträgliche Betriebsausgaben nach unentgeltlicher Betriebsübertragung

Auch im Fall einer unentgeltlichen Betriebsübertragung kann es beim bisherigen Inhaber im Einzelfall zu nachträglichen Betriebsausgaben kommen.

Der Grundsatz des formellen Bilanzzusammenhangs, also dass das Betriebsvermögen am Ende eines Wirtschaftsjahres identisch ist mit dem Vermögen zu Beginn des folgenden Wirtschaftsjahres, gilt im Fall einer unentgeltlichen Betriebsübertragung auch für den neuen Betriebsinhaber. Unrichtige Bilanzansätze, die in die nicht mehr änderbare letzte Veranlagung des vorherigen Betriebsinhabers eingeflossen sind, sind deshalb gegebenenfalls beim Betriebsübernehmer zu korrigie-ren, meint der Bundesfinanzhof.

Der Bundesfinanzhof hat jedoch auch festgestellt, dass trotz dieses Grundsatzes im Anschluss an eine unentgeltliche Betriebsübertragung nachträgliche Betriebsausgaben des Betriebsübergebers vorliegen können, wenn der bisherige Inhaber Aufwendungen trägt, die im Zusammenhang mit seiner früheren Betriebsführung stehen. Der Bundesfinanzhof hat damit der Klägerin stattgegeben, die viele Jahre nach der unentgeltlichen Übertragung des Betriebs an ihren Vater noch nachträglich Sozialbeiträge für die Zeit ihrer Inhaberschaft zahlen musste und diese nun als nachträgliche Be-triebsausgaben steuerlich geltend machen kann.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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